Weckhovener StaTTschützenfest 2021

Weckhovener StaTTschützenfest 2021

Liebe Schützen,

als im April 2021 die Idee einer Veranstaltung im Herbst 2021 als sogenanntes „StaTTschützenfest“ geboren wurde, waren wir alle froh, dass wir nach der erneuten Absage des regulären Schützenfestes, endlich wieder eine Feier hinbekommen würden.

Ein gemeinsames Treffen, unbeschwert und mit einer richtigen Party war das erklärte Ziel.

Auf der Grundlage der Beratung und Empfehlung durch Ralf Weyers als Vertreter des Ordnungsamtes der Stadt Neuss haben wir am Dienstag den 24.8.2021 gemeinsam mit den Majoren beschlossen, das StaTTschützenfest abzusagen.

An dieser Stelle möchten wir uns bei Ralf Weyers für seine gute Beratung und seinen persönlichen Einsatz herzlich bedanken.

Bis zu dieser Entscheidung sind von uns alle Hebel in Bewegung gesetzt worden, diese Veranstaltung möglich zu machen.

  • Die Planung des Zeltes in einer ausreichenden Größe für eine Feier unter den bis dahin geltenden Corona-Bedingungen,
  • der Musikvertrag mit der Partyband SCHROEDER,
  • eine Corona-Testmöglichkeit vor dem Zelt,
  • ein Sicherheitsdienst zur notwendigen Kontrolle der Impfung oder des Tests am Zelteingang,
  • und personalisierte Eintrittskarten zur Registrierung der Teilnehmer,

alles war vorbereitet.

Unser Zeltwirt Hans Georg Späth hatte uns bei dieser Planung engagiert unterstützt, obwohl diese Veranstaltung mit einer begrenzten Anzahl von Teilnehmern und nur einem Abend und einem Morgen im Zelt für ihn ein erhebliches wirtschaftliches Risiko darstellte. Auch hierfür an dieser Stelle vielen Dank.

Zunächst hatte es Ende Juli/ Anfang August bei steigenden Inzidenzzahlen und der bis dahin gültigen Corona Schutzverordnung ohnehin danach ausgesehen, als hätte das StaTTschützenfest überhaupt nicht stattfinden dürfen.

Allerdings hatten wir damals noch die Hoffnung auf geänderte Corona-Bestimmungen, die sich weniger an den Corona-Inzidenzen und mehr an der Hospitalisierung der Corona-Erkrankten ausrichten würde. Und tatsächlich wurde dann am 20. August die Corona-Schutzverordnung entsprechend abgeändert, allerdings mit einer Gültigkeit bis zum 17. September 2021. Diese Änderung bedeutete zunächst, dass eine Veranstaltung wie das StaTTschützenfest in der Gültigkeitsdauer der neuen Schutzverordnung hätte stattfinden können.

Allerdings gibt es eine Reihe von Gründen, die zur letztendlich getroffenen Entscheidung führten, auf das StaTTschützenfest zu verzichten. Dieser Entscheidung liegt der am 24.8.2021 gültige Stand der Corona-Schutzverordnung zugrunde.

Geplant war eine Veranstaltung mit Thekenbetrieb, großer Musikbühne mit Live-Musik, einer Tanzfläche vor der Bühne, einem DJ für die Musikpausen- eine Party halt, bei der man wirklich unbeschwert hätte feiern können.

Diese Planung hätten wir in dieser Art und Weise allerdings nicht realisieren können, da die Veranstaltung nur unter Beachtung eines strikten Hygienekonzeptes möglich gewesen wäre. Zudem hätten, und das ist das entscheidende Argument, nur Geimpfte, Genesene und mit PCR-Test (kein Schnelltest) negativ getestete Schützen die Veranstaltung besuchen dürfen. Ein PCR-Test kostet aber bereits heute ca. 60,- EUR. Dies heißt, dass Ungeimpfte realistischerweise der Veranstaltung fernbleiben würden oder hohe Kosten im Vorfeld zu tragen hätten. Eine solche Ungleichbehandlung wollten wir nicht.

Durch die Pflicht zur strikten Einhaltung der 3G-Regel mit PCR-Testung, aber auch die zu erwartende Vorsicht eines Teils unserer Schützenkameraden, hätten wir die für eine akzeptable Kostendeckung angestrebte Besucherzahl von ca. 700 Schützen und Partnern höchstwahrscheinlich nicht erreicht. Ein StaTTschützenfest würde nicht wirtschaftlich durchgeführt werde können.

Für den Schützenverein und den Vorstand wären u.a. folgende Haftungsrisiken entstanden:

Zum Einen hätte aufgrund der begrenzten Gültigkeit der aktuellen Corona-Schutzverordnung das Risiko bestanden, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt absagen zu müssen.

Das hätte zur Folge, dass bei fortschreitender Vorbereitung erhebliche Kosten bereits entstanden wären oder Verpflichtungen nicht mehr kostenfrei rückgängig gemacht werden könnten.

Zusammengefasst wäre das mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko für den Schützenverein verbunden gewesen.

Zum Anderen– und das war auch letztlich der entscheidende Grund für die Absage – hätte selbst bei Einhaltung aller notwendigen Vorbedingungen, die Gefahr bestanden, dass aus dem Ereignis heraus Corona-Ansteckungen entstanden wären. Letztendlich lässt sich ein Ansteckungsrisiko nicht komplett vermeiden. Wenn der Veranstalter – in diesem Fall der Schützenverein – für ein solches Risiko haften muss, hätte dies für den Schützenverein und auch den geschäftsführenden Vorstand Haftungsrisiken in einer kaum abzuschätzenden Höhe für die sich daraus ergebenden Folgen ergeben.

Die Majore wollten den Verein und den geschäftsführenden Vorstand mit einem solchen Risiko nicht alleine lassen.

Wir haben wirklich mit Herzblut an der Vorbereitung unseres StaTTschützenfestes gearbeitet und wir wissen auch, wie wichtig ein Miteinander in unserem Schützenverein ist, um den Zusammenhalt in unserer Gemeinschaft zu erhalten.

Wir schauen auch mit Optimismus in die Zukunft, insbesondere auch im Hinblick auf unser Schützenfest 2022, zu dem wir es – und hierzu sind wir fest entschlossen – „richtig krachen lassen“ werden. Nutzt bis dahin die kleineren Gelegenheiten, Gemeinschaft zu pflegen. Haltet zusammen und bleibt vor allem Gesund.

Mit Schützengruß

Dieter Moll (Präsident), Jürgen Stellet (Vizepräsident), Johannes Steinhauer (Oberst)

für den Schützenverein von 1863 Weckhoven e.V.

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